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VisionConnect GmbH Stand 03.12.2014

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Regelungen für alle Vertragsarten

 

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle aktuellen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der Firma VisionConnect GmbH, Hohenzollernstraße 26, 30161 Hannover (nachfolgend „Auftragnehmer “ genannt). Dies unabhängig davon, ob in den Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden ausdrücklich auf diese Allgemeine Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.

 

1.2 Angebot und Annahme

1.2.1 Vom Auftragnehmer dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1.2.2 Der Auftraggeber kann Angebote innerhalb von 2 Monaten ab Zugang annehmen.

1.2.3 Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Auftragnehmers.

1.2.4 Die Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, d.h. entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden und Dritten sind nur gültig, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt oder der Auftragnehmer sie selbst als vorrangig ausweist. Wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er den Auftragnehmer sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behält sich der Auftragnehmer vor, abgegebene Angebote zurückzuziehen, ohne dass gegenüber dem Auftragnehmer Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2.5 Darstellungen in Testprogrammen, Prospektbeschreibungen, auch im Internet, sind, soweit nicht ausdrücklich durch den Auftragnehmer bestätigt, keine Beschaffenheitsbeschreibungen. Dies insbesondere, weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die im Vertrag bezeichneten Produkte mit den in der Funktionsbeschreibung und Handbüchern angegebenen Eigenschaften, Merkmalen und Verwendungszweck. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie ausdrücklich durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

1.2.6 Soweit im Rahmen von Angeboten oder vorvertraglicher Korrespondenz vom Auftragnehmer Kostenvoranschläge oder Aufwandschätzungen übermittelt werden, übernimmt der Auftragnehmer hierfür grundsätzlich nur eine Gewähr, wenn dies in dem Angebot oder der sonstigen Korrespondenz ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

1.2.7 Die Annahme einer Bestellung erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer des Auftragnehmers. Der Vorbehalt entfällt, wenn die Nichtlieferung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erhaltene Gegenleistung wird der Auftragnehmer erstatten.

 

1.3 Leistungserbringung, Leistungstermine

1.3.1 Der Kunde trägt, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.

1.3.2 Der Kunde gibt die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung, soweit vertraglich vereinbart, nach Vorgaben des Kunden geplant. Der Auftragnehmer kann hierfür ein schriftliches Konzept unterbreiten.

1.3.3 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen.

1.3.4 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur dem Projektkoordinator des Auftragnehmers Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern.

1.3.5 Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter er einsetzt, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Er kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen.

1.3.6 Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Auftragnehmers.

1.3.7 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich bei Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat um den Zeitraum der Verhinderung nebst einer angemessenen Anlaufzeit.

1.3.8 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden. Der Kunde verantwortet alle Maßnahmen zur IT-Sicherheit.

1.3.9 Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

1.3.10 Soweit der Auftragnehmer bzw. seine Mitarbeiter über den Rahmen des abgeschlossenen Vertrages hinaus unentgeltliche Leistungen erbringen, geschieht dies kulanzhalber und führt nicht zu einer Erweiterung der vertraglichen Leistungen und Pflichten.

 

1.4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1.4.1 Alle genannten Vergütungen sind Netto-Preise. Die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung wird zusätzlich berechnet.

1.4.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 7 Kalendertage nach Rechnungseingang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen. Ein Skonto wird nicht gewährt. Wird ein eingeräumtes Zahlungsziel vom Kunden schuldhaft überschritten, sind sämtliche zu diesem Zeitpunkt noch offene Forderungen, auch soweit sie gestundet wurden, sofort zur Zahlung fällig.

1.4.3 Die permanente Aktualisierung der Software ist ohne ausdrückliche Vereinbarung im Preis nicht inbegriffen. Dies wird ggf. in einem separaten Pflegevertrag zwischen Auftragnehmer und Kunde schriftlich vereinbart.

1.4.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird eine Vergütung nach Aufwand zu den bei Leistungserbringung allgemein gültigen Preisen des Auftragnehmers berechnet. Der Auftragnehmer kann eine Vergütung nach Aufwand monatlich abrechnen.

1.4.5 Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der beim Auftragnehmer üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Festlegungen binnen einer Woche schriftlich widersprechen. Nach Ablauf dieser einen Woche ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als anerkannt. Der Auftragnehmer weist mit Rechnungsstellung auf die Wochen-Frist ausdrücklich hin.

1.4.6 Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters des Auftragnehmers gemäß aktueller Preisliste berechnet. Reisezeiten und Reisekosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten des Kunden.

1.4.7 Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Weiterbearbeitung aller Aufträge mit dem Kunden einzustellen, sowie nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von dem Vertrag zurückzutreten, Vorbehaltsware an sich zu nehmen und den Kunden die dahin entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer beruht, nicht geltend machen.

1.4.8 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

1.5 Störungen bei der Leistungserbringung

1.5.1 Wenn eine Ursache, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt (,‚Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

1.5.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Auftragnehmer auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.

1.5.3 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Auftragnehmers vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des Auftragnehmers innerhalb angemessener gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde dem Auftragnehmer den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

1.6 Rangregelung, Austauschverhältnis

1.6.1 Für die vertraglichen Pflichten und die Auslegung des Vertrages gelten die folgenden Dokumente in der nachfolgenden Reihenfolge:   a) Das unterschriebene Angebot nebst Anlagen,   b) diese Allgemeine Geschäftsbedingungen Ziffern 2 bis 6,   c) diese Allgemeine Geschäftsbedingungen Ziffer 1,   d) die Regelungen des BGB und HGB. Konkrete Beschreibungen allgemeiner Aufgabenstellungen beschränken die Leistungsverpflichtung auf die jeweils ausgehandelte konkrete Festlegung. Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Vereinbarungen in zeitlicher Reihenfolge hat die jüngere Vorrang vor der älteren.

1.6.2 Mit dem vorliegenden Vertrag werden Leistungen ausgetauscht. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen Auftragnehmer und Kunde wird hierdurch nicht begründet.

 

1.7 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.7.1 Der Kunde wird den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen unterstützen. Soweit vertraglich vereinbart, stellt der Auftraggeber die geforderte IT-Infrastruktur zur Verfügung.

1.7.2 Der Kunde wird einen Mitarbeiter benennen, der den Auftragnehmer während der Durchführung der Leistung als ständiger Ansprechpartner zur Verfügung steht und berechtigt ist, im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Entscheidungen zu treffen bzw. dafür Sorge trägt, dass solche Entscheidungen unverzüglich herbeigeführt werden.

1.7.3 Der Kunde hat Störungen unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Der Kunde sorgt dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Auftragnehmers zur Verfügung steht.

1.7.4 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen muss der Kunde die vom Auftragnehmer erteilten Hinweise befolgen.

1.7.5 Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Fehler, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit der IT-Infrastruktur während der Zeit einzustellen.

1.7.6 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

1.7.7 Der Kunde wird alle bei der Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen wie z.B. Benutzer-IDs, Kennwörter, IP-Adressen, Namenskonventionen dem Auftragnehmer bereitstellen sowie für Zugriffe auf Systeme und Peripherien, Zutrittsberechtigungen zu gesicherten Räumen und Bereitstellung einer geeigneten Arbeitsumgebung sorgen. Sollte sich bei der Durchführung des Auftrages herausstellen, dass die Informationen des Kunden nicht richtig oder unvollständig waren, erhöht sich der Umfang des Auftrages um den zusätzlichen Aufwand.

1.7.8 Der Auftragnehmer kann zusätzliche Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit   
a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder   
b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist oder   
c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.

 

1.8 Abtretung von Rechten

1.8.1 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Einwilligung des Auftragnehmers abtreten.

1.8.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Er wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

 

1.9 Vertraulichkeit, Obhutspflichten, Referenz

1.9.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.

1.9.2 Der Kunde wird die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie der Regelungen des Urheberrechts hinweisen.

1.9.3 Der Auftragnehmer ist bis zu einem ausdrücklichen Widerruf berechtigt, den Kunden in Werbeveröffentlichungen namentlich als Referenzkunden zu nennen.

 

1.10 Eigentumsvorbehalt

1.10.1 Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Produkten vor. Das Nutzungsrecht des Kunden an Software wird erst nach vollständiger Zahlung wirksam.

1.10.2 Der Kunde ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern. Der Dritte ist vom Kunden auf die Rechte des Auftragnehmers hinzuweisen. Der Kunde tritt an den Auftragnehmer schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich Nebenrechte ab. Der Auftragnehmer wird die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als fünf Prozent übersteigt.

1.10.3 Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Der Auftragnehmer kann in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf den Auftragnehmer zu unterrichten und die Forderung des Kunden gegen die Warenempfänger einzubeziehen.

1.10.4 Bei Pfändung oder anderer Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen. Weiterhin verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich telefonisch oder per Telefax zu informieren sowie nachfolgend schriftlich zu unterrichten.

 

1.11 Haftung

1.11.1 Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Soweit diese für einen Schaden einsteht, stellt der Auftragnehmer dem Kunden die Versicherungszahlung zur Verfügung, abzüglich eines eventuell vom Auftragnehmer bereits gezahlten Betrages.

1.11.2 Sofern keine individuellen Haftungsbegrenzungen vereinbart wurden, gelten für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche folgende Regelung gemäß 1.11.3 bis 1.11.9:

1.11.3 Der Auftragnehmer leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund nur in folgendem Umfang:   
a) Bei Vorsatz haftet der Auftragnehmer in voller Höhe.   
b) Bei grober Fahrlässigkeit und Garantien haftet der Auftragnehmer in Höhe des vorhersehbaren Schaden, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Garantie        verhindert werden soll.   
c) Bei mittlerer Fahrlässigkeit, Verzug und leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht oder einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, haftet der Auftragnehmer für einen einzelnen Schadensfall auf Ersatz des Schadens, der typisch und vorhersehbar war, begrenzt auf den Auftragsnettowert.
d) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
e) Darüber hinaus ist die Haftung für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen der Höhe nach auf den Anspruch Schadensersatz statt Leistung begrenzt; d.h. im Falle der Verpflichtung zur Zahlung von Aufwendungsersatz ist der Kunde in keinem Falle besser zu stellen, als wenn der Auftragnehmer ordnungsgemäß erfüllt hätte. Daneben werden dem Kunden nur solche Aufwendungen ersetzt, die auch ein vernünftiger Dritter gemacht hätte.
f) Die gesetzliche Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den obigen Regelungen unberührt.

1.11.4 Das Risiko der Nichtlieferung für vom Auftragnehmer zugekaufter Ware trägt der Auftragnehmer nur dann, wenn die Bestellung beim Lieferanten nicht rechtzeitig erfolgt ist oder der Auftragnehmer sonst hierfür verantwortlich gemacht werden kann.

1.11.5 Für den Verlust von Daten und Programme und deren Wiederherstellung haftet der Auftragnehmer ebenfalls nur in dem aus den Allgemeine Geschäftsbedingungen ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre. Der Kunde hat regelmäßig seine Arbeitsergebnisse und Datensicherung zu überprüfen.

1.11.6 Eine Haftung des Auftragnehmers scheidet aus, wenn der Kunde einen nicht ausreichend qualifizierten oder autorisierten Dritten mit der Modifikation oder Wartung der Hardware oder Software betraut hat. Gleiches gilt bei eigenmächtigen Modifikationen durch den Kunden selbst.

1.11.7 Mit Ausnahme bei Vorsatz ist die Haftung für Werbeaussagen Dritter ausgeschlossen.

1.11.8 Für Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (z.B. wegen Pflichtverletzung, Nichterfüllung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss oder Vertragsaufhebung) gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt jeweils gemäß den gesetzlichen Regelungen. Unberührt hiervon bleibt die Verjährung von Personenschäden und sonstigen Ansprüchen, die nicht auf einem Mangel beruhen. Die einseitige Aufnahme von Verhandlungen über einen Anspruch unterbricht die Verjährung nicht.

1.11.9 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den Haftungsregelungen in diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht verbunden.

1.11.10 Dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation wird der Kunde daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

 

1.12 Sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht

1.12.1 Der Kunde wird Lieferungen des Auftragnehmers einschließlich der Dokumentation innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung von einem qualifizierten Mitarbeiter untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen dem Auftragnehmer innerhalb weiterer 8 Werktage schriftlich gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten.

1.12.2 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der in Ziffer 1.12.1 dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden.

1.12.3 Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

 

1.13 Schutzrechte Dritter

1.13.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Software- oder Hardware-Änderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden durchzuführen. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten. Der Kunde wird den Auftragnehmer unverzüglich und schriftlich davon unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein vom Auftragnehmer geliefertes Produkt hingewiesen wird. 1.13.2 Der Kunde wird vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise des Auftragnehmers in der Software und an der Hardware nicht beseitigen, sondern gegebenenfalls auch in erstellten Kopien aufnehmen. Der Auftragnehmer stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten an vom Auftragnehmer entwickelten und überlassenen Programmen in ihrer vertragsgemäßen Fassung frei. Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus, dass der Kunde gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt, insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkennt und keine Haftung übernimmt. Außerdem darf der Kunde die Software nicht mit Fremdsoftware ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Auftragnehmer verbunden und in keinem Fall die Software bestimmungswidrig genutzt haben.

 

1.14 Unsicherheitseinrede

1.14.1 Wird für den Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, insbesondere, wenn sich nach Vertragsabschluss die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden verschlechtern, ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorleistung bzw. Sicherheit zu verlangen.

1.14.2 In diesem Fall wird der Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist den Kunden auffordern, entweder nach seiner Wahl vorzuleisten oder Sicherheit zu leisten. Sollte der Kunde nach Ablauf der Frist weder vorgeleistet haben, noch eine entsprechende Sicherheit gestellt haben, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts ist die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen durch den Auftragnehmer nicht ausgeschlossen.

1.14.3 Stellt der Kunde nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Auftragnehmer eine Sicherheit, so steht die Genehmigung dieser Sicherheit im Ermessen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist insbesondere ermächtigt, die gestellte Sicherheit, sofern es sich nicht um eine einredefreie Bankbürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse handelt, auf ihre wirtschaftliche Werthaltigkeit hin zu überprüfen. Ergibt eine solche Überprüfung, dass die Sicherheit nicht den Wert der Leistung erreicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Sicherheit zurückzuweisen und eine andere Sicherheit zu verlangen.

 

1.15 Speicherung von Daten des Kunden

1.15.1 Die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten der Kunden werden vom Auftragnehmer in automatisierten Verfahren gespeichert und verarbeitet.

1.15.2 Soweit der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter oder von Dritten an den Auftragnehmer übermittelt, steht er dafür ein, dass eine etwa erforderliche Zustimmung der Betroffenen rechtswirksam erteilt ist.

 

1.16 Dokumentation

Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) sowie sonstige Dokumentationen werden ohne vertragliche Vereinbarung nicht geliefert. Eine Bedienungsanleitung oder eine lnstallationsanleitung kann dem Kunden vom Auftragnehmer elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.

 

1.17 Systemvoraussetzungen für Software

Für die Nutzung der Software müssen die vom Auftragnehmer oder Softwarehersteller veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Software nicht möglich. Dies unabhängig davon, ob auf die Lizenzbedingungen ausdrücklich Bezug genommen wird oder ob diese den Vertragsunterlagen beigefügt sind.

 

1.18 Lizenzbedingungen für Software Dritter

1.18.1 Soweit Software Dritter eingesetzt wird, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Eine Änderung der Lizenzbedingungen Dritter erfolgt durch diesen Lizenzvertrag nicht und ist nicht beabsichtigt. Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart, vermittelt der Auftragnehmer lediglich das Nutzungsrecht zwischen Hersteller und Kunde.

1.18.2 Die Lizenzbedingungen Dritter sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Softwarehersteller gelten ausschließlich für die Software Dritter, in diesem Fall vorrangig vor diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Der Kunde erhält die Software Dritter entsprechend der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Softwareherstellers.

1.18.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass Software dritter Hersteller keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt.

1.18.4 Für alle auf Fremdsoftware bezogene Leistungen und Verpflichtungen, die der Auftragnehmer ohne Unterstützung des Herstellers/ Vorlieferanten nicht erbringen kann, gilt der Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.

 

1.19 Vertragsbedingungen für freie Software

1.19.1 Soweit vom Auftragnehmer dem Kunden freie Software (Open Source Software) überlassen wird, weist der Auftragnehmer darauf ausdrücklich hin. Die Lizenzbedingungen der freien Software gelten gegenüber dem Kunden und sind von ihm zu beachten.

1.19.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, soweit die Lizenzbedingungen der freien Software dies zulassen, Software sowohl als freie Software und als proprietäre Software anzubieten. Es gelten dann die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die im Rahmen des Vertrages Bezug genommen wird.

1.19.3 Mit einer Lizenz gewährt der Auftragnehmer dem Kunden das Recht zur Verwendung der Software im Umfang der Lizenz selbst und im Rahmen dieser Vertragsbedingungen. Die Lizenzbedingungen der freien Software werden durch diesen Lizenzvertrag nicht eingeschränkt oder verändert. Alle zusätzlichen Rechte an einzelnen Paketen, die sich aus den Lizenzbedingungen zu diesen Paketen ergeben, werden dadurch ausdrücklich nicht eingeschränkt. Darüber hinausgehende Rechte werden nicht eingeräumt.

1.19.4 Jede Nutzung der freien Software entgegen diesen Vertragsbedingungen beendet unmittelbar die Nutzungsrechte des Kunden und des Zuwiderhandelnden.

1.19.5 Die Haftung des Auftragnehmers sind beim Einsatz von freier Software auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

1.19.6 Mängelansprüche sind bei der Überlassung von freier Software ausgeschlossen.

 

1.20 Zustellungen

1.20.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Anschrift/Fax-Nummer dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem Vertragspartner nachweislich an die oben genannte oder eine aktualisierte Adresse/Fax-Nummer abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich Adresse/Fax-Nummer zwischenzeitlich geändert hatte, und eine Mitteilung hierüber unterblieben ist.

1.20.2 Mitteilungen und Informationen, die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen der Parteien auszutauschen sind, können statt in schriftlicher Form auch mittels E-Mail erfolgen. Der Kunde wird dem Auftragnehmer eine hierzu autorisierte E-Mail-Adresse bekannt geben. Eine Mitteilung gilt als zugegangen, wenn sie ohne Unzustellbarkeitsmeldung an die letzte bekannt gegebene Adresse versendet werden konnte. Ausgenommen von diesem Verfahren sind Mitteilungen mit rechtsgestaltender Wirkung (z.B. Kündigung, Rücktritt).

 

1.21 Rechtswahl, Gerichtsstand

1.21.1 Die Vertragspartner vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

1.21.2 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Hannover als Gerichtsstand vereinbart.

 

1.22 Allgemeine Vertragsbestimmungen

1.22.1 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

1.22.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

 

2. Regelungen für Dienstleistungen

 

2.1 Anwendungsbereich

2.1.1 Die Regelungen der Ziffer 2 gelten für Dienstverträge im Sinne des BGB, unter anderem für den Support, für Schulungen, Beratungen und Serviceleistungen, soweit diese vertraglich vereinbart sind. Nachrangig ergänzend gelten die Regelungen in Ziffer 1.

2.1.2 Dienstleistungen sind insbesondere E-Business Beratung, IT-System Beratung und Redaktion.

 

2.2 Durchführung der Dienstleistung

2.2.1 Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung.

2.2.2 Sofern der Auftragnehmer die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.

 

2.3 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

2.3.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse in Deutschland zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Im übrigen verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.

2.3.2 Der Auftragnehmer kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Nutzungsrechtsbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Auftragnehmer hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.

2.3.3 Die Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung ist nur mit Einwilligung des Inhabers der Urheberrechte gestattet.

 

2.4 Leistungsstörung

2.4.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

2.4.2 In diesem Falle hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.

2.4.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung darlegt, dass sie für ihn ohne Interesse sind.

2.4.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

2.5 Supportleistungen

2.5.1 Auftragnehmer übernimmt, soweit vertraglich vereinbart, für die vereinbarte Dauer den Support auf der ggf. im Vertragsformular näher bezeichneten Software. Supportleistungen werden für die in diesem Vertrag vereinbarte Fassung der Software unter Berücksichtigung der bis zum Zeitpunkt der aktuellen Supportleistung gelieferten bisherigen Pflegeleistungen erbracht.

2.5.2 Setzt der Kunde die Software nicht entsprechend der Systemumgebung ein, hat er keinen Anspruch auf vereinbarte Supporteistungen. Systemumgebung ist die vom Auftragnehmer vorgegebene Hardware, die zur Ablauffähigkeit der Software erforderlich ist. Setzt der Kunde die Software nicht entsprechend den Nutzungsrechtsvereinbarungen des Software-Überlassungsvertrages ein, hat er keinen Anspruch auf die Supporteistungen.

2.5.3 Die Änderung der Installation und des Installationsortes ist dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Zusätzliche Kosten, die durch die Änderung des Installationsortes entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

2.5.4 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit Supportanfragen telefonisch oder per E-Mail an Auftragnehmer stellen. Telefonisch kann die Supportanfrage an den im Bundesland Niedersachsen geltenden Werktagen (nicht jedoch am 24. und am 31.12.), montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr gestellt werden.

2.5.5 Per E-Mail können Supportanfragen jederzeit gestellt werden. Die Supportanfrage wird durch einen benannten Mitarbeiter des Kunden gestellt. Dieser Mitarbeiter des Kunden ist daraufhin Ansprechpartner vom Auftragnehmer im Rahmen der weiteren Kommunikation bezüglich der Supportanfrage. Wird die Supportanfrage durch einen anderen, nicht benannten Mitarbeiter des Kunden gestellt, besteht seitens vom Auftragnehmer keine Pflicht zur Bearbeitung. Der Auftragnehmer wird durch einen Supportmitarbeiter Kontakt zum Kunde aufnehmen und die Anfrage bearbeiten. Die Bearbeitung einer Anfrage kann in dem Unterbreiten eines Lösungsvorschlags (inklusive dem Verweis auf eine für den Kunden zugängliche Information mit einem Lösungsvorschlag), in dem Einholen weiterer Informationen oder in der Mitteilung, dass ein Problem nicht lösbar ist, liegen. Die Leistung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Unterstützung der konkreten Problemlösung.

2.5.6 Die Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer erfolgt ebenfalls per E-Mail oder per Telefon.

2.5.7 Die Supportsprache ist deutsch.

2.5.8 Nicht zu den vertraglichen Supportleistungen des Auftragnehmers zählen:

  • Supportleistungen, die durch einen Einsatz der Software auf einem anderen Hardwaresystem oder unter einem anderen Betriebssystem notwendig werden. 
  • Supportleistungen nach einem Eingriff des Kunden in das Programm, Programmteile oder den Programmcode der Software. Eingriff ist unter anderem die funktionswidrige Nutzung des Programms oder Anwenderfehler. 
  • Supportleistungen hinsichtlich der Zusammenarbeit der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Computerprogrammen, die nicht Gegenstand des Supportvertrags sind. 
  • Dienstleistungs- bzw. Installations- und Reisekostenaufwand vor Ort beim Kunden. Supportleistungen vor Ort sind gemäß der aktuellen Preisliste zu vergüten. 
  • Verpflichtung zur Problemanalyse und Problembeseitigung für alle vorhergehenden Programmkorrekturen spätestens 2 Monate nach Auslieferung einer neuen Programmkorrektur. 
  • Supportleistungen ersetzen nicht eine Schulung und Einweisung in das Programm. 
  • Ausgenommen sind jegliche Programmierarbeiten, die über das zur Bearbeitung der Problemstellung und Systemerhaltung notwendige Maß hinausgehen, sowie die Entwicklung komplexer IT-Konzepte, Machbarkeitsstudien und ähnlichem (Beratung). Ebenso ausgenommen ist die exklusive Entwicklung und Bereitstellung spezifischer Softwareanpassungen (Patches) für den Kunden.

 

2.5.9 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Supportleistungen für den Kunden unmittelbar durch eigene Mitarbeiter oder mittelbar durch Beauftragte vom Auftragnehmer zu erbringen.

 

3. Miete von Hardware

 

3.1 Anwendungsbereich

3.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 3 regeln die Miete von Hardware, insbesondere von Servern. Nachrangig ergänzend gelten die Regelungen in Ziffer 1.

 

3.2 Obhuts-, Anzeige- und Duldungspflichten des Kunden

3.2.1 Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung der Mietsache durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen. Der Kunde wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Auftragnehmers, insbesondere die in dem überlassenen Bedienungshandbuch und der Dokumentation enthaltenen Hinweise, im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

3.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter und Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Passwörter und Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch durch Dritte auszuschließen.

3.2.3 Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Administratorenrechte nur berechtigten Mitarbeitern zur Verfügung steht.

3.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Mängel und technische Störungen unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise des Auftragnehmers zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung der Störung erforderlichen Informationen an den Auftragnehmer weiterleiten.

 

3.3 Vertragsdauer

3.3.1 Die Dauer der Überlassung der Mietsache ergibt sich aus dem Vertrag. Ist im Vertrag kein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vereinbart, kann die Überlassung der Mietsache mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende einer im Vertrag vereinbarten Mindestvertragsdauer.

3.3.2 Verletzt der Kunde schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte des Rechtsinhabers, kann der Auftragnehmer den Mietvertrag außerordentlich kündigen.

 

3.4 Haftung für Mängel

3.4.1 Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass Mietsache nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit ist unbeachtlich.

3.4.2 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erstrecken sich nicht auf die Mietsache, die der Kunde geändert hat oder die er nicht in der im Vertrag vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Nutzung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.

3.4.3 Voraussetzung für die Ansprüche des Kunden ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel.

3.4.4 Der Auftragnehmer kann den Mangel nach seiner Wahl durch unverzügliche Beseitigung, Umgehung oder Neulieferung beheben. Seine Verpflichtung zur Mängelbehebung betrifft die jeweils letzte, vom Kunden übernommene Fassung der Software.

3.4.5 Schließt der Auftragnehmer die Mängelbehebung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgreich ab, kann der Kunde dem Auftragnehmer eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder den Vertrag in Bezug auf die betroffene Mietsache kündigen.

 

3.5 Mietzins

3.5.1 Der Mietzins wird im Vertrag festgelegt. Der im Vertrag angegebenen Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.5.2 Der Mietzins umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache, für deren Instandhaltung und Instandsetzung. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist im Mietzins nicht beinhaltet und ist gegebenenfalls gesondert zu vergüten.

3.5.3 Soweit die Mietsache durch neue Hard- oder Software erweitert wird, wird für die jeweilige Erweiterung der Mietsache vorab ein Angebot an den Kunden übersandt.

3.5.4 Gegebenenfalls auf Wunsch des Kunden vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.

3.5.5 Der Mietzins ist monatlich im voraus bis spätestens zum dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen.

 

3.6 Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

3.6.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Kunden und seine Mitarbeiter. Die Mietsache darf nur zu den in diesem Vertrag näher bezeichneten Zwecken verwendet werden.

3.6.2 Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Auftragnehmers nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einschließlich der nach diesem Vertrag überlassenen Software einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Mieters ist im Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauchs zulässig.

 

3.7 Änderungen an der Mietsache; Veränderung des Aufstellungsortes

3.7.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung oder Verbesserung dienen. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahmen für den Kunden unzumutbar sind.

3.7.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Kunden bedürfen der vorhergehenden Zustimmung. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Geräten, EDV-Anlagen oder Netzwerken.

3.7.3 Vor Rückgabe der Mietsache stellt der Kunde auf Verlangen des Auftragnehmers den ursprünglichen Zustand wieder her.

3.7.4 Die Aufstellung der Mietsache an einem anderen als dem im Vertrag festgelegten Aufstellungsort bedarf der vorhergehenden Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer kann verlangen, dass der Transport und die Neuinstallation von qualifizierten Fachleuten vorgenommen werden. Die mit einer Standortveränderung verbundenen Aufwendungen und Folgekosten sowie die hierdurch gegebenenfalls entstandenen Mehrkosten für Wartung und Pflege trägt der Kunde.

 

3.8 Rückgabe

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Auftragnehmer die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

 

4. Regelungen für die Erstellung von Individualsoftware

 

4.1 Anwendungsbereich

4.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 4 regeln die Erstellung von Individualsoftware. Nachrangig ergänzend gelten die Regelungen in Ziffer1.

 

4.2 Leistungsumfang

4.2.1 Der Auftragnehmer erstellt gemäß der den Vertragsabschluss zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung Software für den Kunden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde für die Erstellung der Leistungsbeschreibung verantwortlich.

4.2.2 Das dem Kunden vom Auftragnehmer zu überlassende Vervielfältigungsstück der Software beinhaltet nur den Objektcode.

4.2.3 Analyse-, Planungs-, Beratungs- und Schulungsleistungen sind nicht Gegenstand der Leistungen gem. Ziffer 4, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

4.3 Benutzungsrechte und Schutz vor unberechtigter Nutzung

4.3.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das nicht ausschließliche Recht ein, die Leistungsgegenstände für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck in seinem Unternehmen auf Dauer zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Das ihm eingeräumte Nutzungsrecht an den vom Auftragnehmer übergebenen Leistungen kann durch den Kunden nur unter vollständiger Aufgabe der eigenen Rechte an Dritte übertragen werden. Alle übrigen Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.

4.3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor nicht vertragsgemäßer Nutzung zu treffen. Ist eine Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration notwendig, so darf durch die Schutzmaßnahmen der Einsatz der Software nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

4.3.3 Wenn der Kunde nicht unerheblich gegen Nutzungsbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt, so kann der Auftragnehmer das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen. Zuvor wird der Auftragnehmer dem Kunden eine Nachfrist zur Abhilfe setzen. Im Wiederholungsfall oder bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.

 

4.4 Leistungsbeschreibung und Leistungserbringung

4.4.1 Die fachlichen und funktionalen Anforderungen an die Software werden dem Auftragnehmer vollständig und detailliert vom Kunden mitgeteilt. Der Kunde übergibt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Erstellung der Software benötigten Unterlagen, Informationen und Daten.

4.4.2 Die Leistungsbeschreibung gibt die geschuldete Beschaffenheit der Software abschließend wieder. Änderungen der Leistungsbeschreibung bedürfen einvernehmlicher Regelungen. Soweit im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen zu erbringen sind, werden diese aufgrund eines gesonderten Vertrages erbracht.

4.4.3 Der Kunde benennt einen Projektleiter als Ansprechpartner für den Auftragnehmer, soweit die Durchführung des Vertrages dies erfordert.

4.4.4 Soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Leistungserbringung an seinem Geschäftssitz.

4.4.5 Der Kunde wird auf Anforderung des Auftragnehmers geeignete Testfälle und Testdaten für die Beschaffenheitsprüfung in maschinenlesbarer Form zur Verfügung stellen. Unterlässt der Kunde die Übergabe solcher Testfälle und Testdaten, kann der Auftragnehmer selbst geeignete Testfälle gegen zusätzliche Vergütung auswählen und erstellen.

4.4.6 Der Kunde ist verpflichtet, eine dafür bereitgestellte Software nach Mitteilung der Bereitstellung herunterzuladen.

4.4.7 Der Kunde wird der Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen der Einsatzbedingungen nach Übergabe der Software unterrichten.

4.4.8 Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten könnte. Er darf insbesondere nicht versuchen, die Software zu dekompilieren, es sei denn, er ist dazu berechtigt. Der Auftragnehmer wird vom Kunden unverzüglich unterrichtet, wenn dieser davon Kenntnis hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff droht oder erfolgt ist.

 

4.5 Übergabe und Gefahrübergang

4.5.1 Der Auftragnehmer kann dem Kunden die Leistungsgegenstände auch durch elektronische Übermittlung oder durch Bereitstellung zum Herunterladen übergeben, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wenn die Leistungsgegenstände zum Herunterladen bereitgestellt werden, teilt der Auftragnehmer dem Kunden die Bereitstellung mit. Werden Leistungsgegenstände elektronisch übermittelt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Eingang bei dem vom Auftragnehmer mit dem Weiterversand beauftragten Telemedienanbieter auf den Kunden über.

4.5.2 Werden Leistungsgegenstände zum Herunterladen bereitgestellt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Bereitstellung und Information des Kunden darüber auf den Kunden über.

 

4.6 Prüfung der Software

4.6.1 Der Kunde wird alle übergebenen Leistungsgegenstände, insbesondere die Software oder als Teillieferung vereinbarte lauffähige Teile der Software, unverzüglich – in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen – auf Mangelfreiheit, insbesondere auf vereinbarungsgemäße Beschaffenheit, untersuchen. Dazu wird der Kunde für die Software praxisgerecht geeignete Testfälle und Testdaten einsetzen. Der Kunde wird während oder nach dieser Prüfungsfrist etwa auftretende Mängel unverzüglich, spätestens 7 Kalendertage ab Kenntnis, ordnungsgemäß mitteilen. Die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB bleiben davon unberührt.

4.6.2 Stehen dem Kunden Mängelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach unserer Wahl entweder Nachbesserung oder die Erstellung eines neuen Leistungsgegenstandes. Dabei werden die Interessen des Kunden bei einer Wahl angemessen berücksichtigt. Die weitergehenden Mängelansprüche ergeben sich aus den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nachrangig den gesetzlichen Vorschriften.

 

5. Hosting

 

5.1 Leistungsumfang Hosting

5.1.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen gemäß Leistungsvereinbarung zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen.

5.1.2 Auf dem Server werden die Inhalte gemäß Leistungsvereinbarung zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen des Auftragnehmers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Dies betrifft insbesondere vom Auftragnehmer nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höherer Gewalt. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.

5.1.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Die Server im Rechenzentrum sind über eine komplexe Systemarchitektur an das Internet angebunden. Einzelne Elemente der Systemarchitektur haben jeweils bestimmte maximale Datendurchsatzraten. Eine direkte Anwendung einzelner Server zu Übergabepunkten ins Internet besteht nicht. Die Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Server sind an bestimmten Punkten aus technischen Gründen begrenzt. Die Datendurchsatzraten sind technisch auf verbundene Server verteilt. Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen kann daher für den jeweiligen einzelnen Server eine Begrenzung der Datendurchsatzrate nach sich ziehen.

5.1.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, werktags in der Zeit von 18.00 – 08.00 Uhr morgens am nächsten Tag für insgesamt 15 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Die Wartungsarbeiten dienen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung.

5.1.5 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden vom Auftragnehmer zum Zweck der Systemwiederherstellung arbeitstäglich gesichert und für einen Zeitraum von bis zu 2 Wochen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, vorgehalten. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Auftraggeber. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server gegen gesonderte Vergütung. Der Kunde ist für eine ausreichende Datensicherung und die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verantwortlich, auch wenn der Auftragnehmer ihn bei der Datensicherung unterstützt.

5.1.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hardund Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen des Auftragnehmers zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, dass heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

 

5.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

5.2.1 Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechts-widrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Auftragnehmers abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.

5.2.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

5.2.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Auftragnehmers abgelegter Daten, so kann der Auftragnehmer diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen des Auftragnehmers nutzen, haftet der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

5.2.4 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

 

5.3 Reseller-Ausschluss

Der Kunde darf die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Leistungen zu gewerblichen Zwecken Dritten nicht zur Nutzung überlassen.

 

5.4 Vertragslaufzeit

5.4.1 Die vertraglichen Vereinbarungen über das Hosting laufen unbefristet und können nach Ablauf eines Jahres jederzeit schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.4.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

5.5 AGB Hostway Deutschland GmbH

Der Auftragnehmer nutzt für die Leistungserbringung Leistungen der Hostway Deutschland GmbH. Nachrangig zu den Regelungen in Ziffer 5 dieser AGB gelten die AGB der Hostway Deutschland GmbH. Diese sind unter www.hostway.de zu finden.

 

6. Webdesign und Erstellung von Web-Sites

 

6.1 Anwendungsbereich

Die Bedingungen in Ziffer 6 regeln die Beauftragung von Webdesign-Leistungen und die Erstellung von Web-Sites, soweit solche Leistungen vertraglich vereinbart sind. Nachrangig ergänzend gelten die Regelungen in Ziffer 1. Gegenstand der Ziffer 6 ist die Entwicklung und Erstellung von Webseiten für den Kunden, mit welcher dieser im Internet (Intranet) auftreten kann.

 

6.2 Entwicklung der Web-Site

6.2.1 Der Auftragnehmer entwickelt je nach vertraglicher Vereinbarung ein Konzept für die Webseiten. Weiterer Einzelheiten werden zwischen den Parteien vereinbart.

6.2.2 Nach Vorlage der Konzeptvorschläge hat der Kunde den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale eines der Konzeptvorschläge, so kann der Auftragnehmer nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung der Web-Site fortfahren. Lehnt der Kunde den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge der Auftragnehmer in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal hintereinander ab, so hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.

6.2.3 Nach Freigabe eines Konzeptvorschlags durch den Kunden erstellt der Auftragnehmer auf dessen Grundlage zunächst einen Prototypen der Web-Site. Dieser Prototyp hat den geplanten Seitenaufbau (Optik und inhaltliche Elemente), die Struktur und die Navigation der einzelnen Webseiten sowie ihre Verknüpfung untereinander widerzuspiegeln. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Für die Freigabe des Prototypen gilt Ziffer 6.2.2 entsprechend.

 

6.3 Erstellung der Web-Site

6.3.1 Nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden oder dem rügelosen Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist erstellt der Auftragnehmer die Web-Site entsprechend dem Konzept durch Programmierung von Webseiten. Weitere Einzelheiten werden zwischen den Parteien vereinbart.

6.3.2 Der Kunde beschafft, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Inhaltselemente der Web-Site (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software u. a.). Soweit die Beschaffung von Inhaltselementen der Web-Site (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software u. a.) nicht Aufgabe des Kunden ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese Elemente aus allgemein zugänglichen Datenbanken, ersatzweise vom jeweiligen Rechteinhaber, zu beschaffen und die betreffenden Nutzungsrechte im Namen und für Rechnung des Kunden zu klären und zu erwerben. Für diesen Fall wird der Auftragnehmer vom Kunden entsprechend zum Abschluss der Vereinbarungen bevollmächtigt.

6.3.3 Der Auftragnehmer hat die erstellte Web-Site nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Kunden zu übertragen. Er kann dies durch Heraufladen der Daten auf einen vom Kunden spezifizierten Server, auf einen Computer, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, dem Kunden zumutbare Weise bewerkstelligen. Auf Wunsch des Kunden ist der Auftragnehmer verpflichtet, bei Heraufladen der Web-Site auf einen Webserver telefonisch Hilfestellung zu leisten und fernmündlich an einer Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Web-Site teilzunehmen.

 

6.4 Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte

6.4.1 Die an der Gesamt-Web-Site, den einzelnen Webseiten sowie ggf. an eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen beim Auftragnehmer. Soweit der Kunde das verwendete Material beistellt, hat der Auftragnehmer nur bei entsprechender Vereinbarung Urheber- und Nutzungsrechte. Der Kunde erhält ein nicht-ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht am Design der Web-Site.

6.4.2 Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. Der Auftragnehmer kann eine Nutzung der Web-Site oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet dadurch nicht statt.

6.4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Web-Site jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann er auch Vervielfältigungen einzelner Teile der Web-Site (z. B. Thumbnails), insbesondere der Startseite, vornehmen, die Web-Site öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Web-Site in der vom Auftragnehmer abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.

6.4.4 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, dem Kunden auf Grund dieses
Vertrages den Source-Code, Quelldateien für Entwürfe und Konzepte
und/oder DTP-Dateien solcher von ihm entwickelter Elemente herauszugeben.

 

6.5 Mitwirkungspflichten des Kunden

6.5.1 Der Kunde hat dem Auftragnehmer alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.

6.5.2 Spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototypen) hat der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Entwicklung und Erstellung der Web-Site erforderlichen Inhalte zur Verfügung zu stellen.

6.5.3 Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich.

6.5.4 Sofern der Auftragnehmer zum Heraufladen der fertigen Web-Site auf den vorgesehenen Webserver berechtigt oder verpflichtet ist, so hat der Kunde so bald als möglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Web-Site die Zugangsdaten (URL/Datentelefonnummer, Benutzername und Passwort) des betreffenden Servers mit den erforderlichen Rechten sowie der vertraglich definierten Konfiguration zur Verfügung zu stellen.

 

6.6 Rechtliche Verantwortung/Eintrag in Suchmaschinen

6.6.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Web-Site und sein Internetauftritt den gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen entspricht. Eine rechtliche Beratung des Kunden durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.

6.6.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die fertig gestellte Web-Site in Suchmaschinen einzutragen.

 

6.7 Abnahme und Zahlung

6.7.1 Nach Fertigstellung der Web-Site und ihrer Übertragung in den Verfügungsbereich des Kunden ist der Kunde innerhalb von 5 Werktagen zu ihrer schriftlichen Abnahme verpflichtet. Wird die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist vom Kunden erklärt, gilt die Web-Site als abgenommen.

6.7.2 Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, dem Kunden Teile der Web-Site zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Kunde zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept (bzw. dem Prototypen) entspricht. Einmal abgenommene Teile der Web-Site können vom Kunden später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte. Umfang und Zeitpunkt der Vergütungspflicht bleibt von einer Teilabnahme unberührt.

 

6.8 Mängelansprüche und Haftung

6.8.1 Für Mängel in der Funktionsfähigkeit der Web-Site haftet der Auftragnehmer grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung oder die Einhaltung von rechtlichen Anforderungen haftet der Auftragnehmer nicht.

6.8.2 Nach Meldung eines Mangels in der Funktionstüchtigkeit der Web-Site während der Frist zur Geltendmachung von Mängelansprüchen wird der Auftragnehmer bis zu dessen Behebung eine Zwischenlösung bereitstellen, soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen ist.

6.8.3 Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt dem Auftragnehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung.

 

7 Entwicklung einer App

 

7.1 Anwendungsbereich

Die Bedingungen in Ziffer 7 regeln die Entwicklung einer Software für den Kunden für einen App Store (in diesen Vertragsbedingungen „App“ genannt) oder eine Weiterentwicklung der App, soweit solche Leistungen vertraglich vereinbart sind. Nachrangig ergänzend gelten zuerst die Regelungen in Ziffer 4, dazu nachrangig die Regelungen in Ziffer 1.

 

7.2 Leistungsumfang der App-Entwicklung

7.2.1 Der vertragsgemäße Gebrauch der App ist die Bereitstellung im App Store, um von dort durch Dritte heruntergeladen zu werden.

7.2.2 Der Kunde hat die Projektleitung für die App-Entwicklung. Der Auftragnehmer reportet gegenüber der Projektleitung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, koordiniert der Kunde die Projektleistungen.

7.2.3 Die Lieferung der App erfolgt bei entsprechender Vereinbarung durch die Bereitstellung und Anmeldung im App Store. Der Kunde selbst erhält die App in einer in den App Store einstellbaren Form. Die Übergabe des Quellcodes ist nicht geschuldet.

 

7.3 Mitwirkung des Kunden

7.3.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gewünschten Leistungen und die von ihm eingestellten Inhalte nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Rechtsberatung.

7.3.2 Der Kunde hat dem Auftragnehmer alle zur Entwicklung der App notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern sowie die zur Erstellung der App erforderlichen Inhalte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

7.3.3 Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an den Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich.

 

7.4 Anmeldung im App Store im Auftrage des Kunden

7.4.1 Der Auftragnehmer wird die App nach Fertigstellung bei den vertraglich festgelegten App Stores im Namen und unter der Firmierung des Kunden anmelden.

7.4.2 Hinsichtlich der Einstellung der App in den App Store schuldet der Auftragnehmer nur die Anmeldung und die Einhaltung der technischen Grundlagen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der App Store ohne Begründung die Einstellung in den App
Store ablehnen kann.

 

7.5 Ablehnung der Einstellung in den App Store

7.5.1 Lehnt der App Store-Betreiber das Einstellen der App in den Store ab, ist die Entwicklung der App nur dann mangelhaft, wenn der Auftragnehmer die notwendigen technischen Voraussetzungen nicht eingehalten hat. Für den Inhalt ist der Kunde verantwortlich.

7.5.2 Wird die App durch den Betreiber aus dem App Store gelöscht, stehen dem Kunden keine Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche zu. Beruht die Löschung der App auf einem Verstoß des Kunden gegen die Vertragsbedingungen des App Store-Betreibers, bleibt die Zahlungspflicht gegenüber dem Auftragnehmer uneingeschränkt aufrechterhalten.

 

7.6 Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung

7.6.1 Der Kunde erhält ein nicht-ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der App.

7.6.2 Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. Der Auftragnehmer kann eine Nutzung der App vor diesem Zeitpunkt vorläufig
erlauben. Ein Übergang der Rechte findet dadurch nicht statt.

7.6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die App jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen.

 

7.7 Abnahme und Zahlung

7.7.1 Nach Fertigstellung der App ist der Kunde innerhalb von 5 Werktagen zu ihrer schriftlichen Abnahme verpflichtet. Wird die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist vom Kunden erklärt, gilt die App als abgenommen.

7.7.2 Spätestens mit Abnahme ist die vollständige Zahlung vom Kunden zu leisten. Allgemeine Geschäftsbedingungen VisionConnect GmbH.

 

7.8 Gewährleistung, Haftung

7.8.1 Für Mängel in der Funktionsfähigkeit der App haftet der Auftragnehmer grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung oder die Einhaltung von rechtlichen Anforderungen haftet der Auftragnehmer nicht.

7.8.2 Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt dem Auftragnehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung.

7.8.3 Der Auftragnehmer haftet nicht gegenüber den Nutzern der App. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die von App-Nutzern gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.