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Cookiehinweis im Opt-in- Verfahren

5. Juni 2020

Seit dem 01.10.2019 steht wieder einmal das Thema DSGVO, insbesondere das Thema der Cookies, im Mittelpunkt der Medien und sorgt für Verunsicherung.

UPDATE:

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EUGH) im Oktober 2019 festgestellt hat, dass vorab eine Einwilligung der Website-Besucher für das Setzen von bestimmten Cookies notwendig ist, hat dies nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 28. Mai 2020 bestätigt.

Beide Gerichte sind sich somit einig, dass Betreiber von Websites eine aktive Einwilligung (Opt-in Zustimmung) von Besuchern benötigen, wenn sie zum Beispiel Tracking-Cookies setzen möchten.

Die Einwilligung muss dabei vom Nutzer ausgehen und darf nicht vorher in der Checkbox im Cookie-Banner aktiv vorausgewählt sein.

Weitere Informationen hierzu bietet die Pressemitteilung des BGH
„Nr. 067/2020 – Bundesgerichtshof zur Einwilligung in telefonische Werbung und Cookie-Speicherung“

Cookiehinweis im Opt-in- Verfahren – Beitrag vom 17.10.2019

Seit dem 01.10.2019 steht wieder einmal die DSGVO, insbesondere das Thema der Cookies, im Mittelpunkt der Medien und sorgt für Verunsicherung.

Website- und Onlineshop-Betreiber fragen sich, ob ihr Cookie-Hinweis auf der Webseite noch abmahnsicher ist.

Zum Hintergrund

Der Betreiber einer Gewinnspielplattform hatte bei der Cookie-Abfrage einige Felder standardmäßig angekreuzt (Opt-out-Verfahren). Insbesondere die Abfrage, ob er „interessengerichtete Werbung“ über das Setzen eines Cookies ausspielen dürfe.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich nun mit der Frage beschäftigt, in welchen Fällen Website-Betreiber eine „aktive“ Einwilligung (Opt-in-Verfahren) vom Besucher benötigen.

Das deutsche Recht

Das Telemediengesetz (TMG) lässt hier bisher Interpretationsspielraum zu.
Es bestimmt zwar, dass personenbezogene Daten gemäß §13 TMG nur mit Einwilligung verarbeitet werden dürfen. Doch nach §15 Absatz 3 TMG gilt dies nicht für Daten, die über anonymisierte Profile zu Werbezwecken erfasst werden:

„Der Diensteanbieter darf für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen.“

Und das europäische Recht?

Mit dem Urteil vom 01.10.2019 stellt das EuGH fest, dass mit der Cookie-Richtlinie (RL 2009/136/EG) vorab eine Einwilligung für das Setzen von Cookies für Werbezwecke (z.B. Retargeting, Tracking etc.) notwendig ist.

Dies ist auch unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene oder anonymisierte Daten handelt.

Somit korrespondiert das deutsche Telemediengesetz nicht mit dem EU-Recht.

Ist mein Cookie-Hinweis noch ausreichend?

Das EuGH-Urteil ist zunächst als Beantwortung der Frage des Bundesgerichtshofs (BGH) zu sehen. Eine abschließende Beurteilung durch den BGH auf Grundlage dieser Entscheidung steht noch aus.

Das EuGH-Urteil sollte Unternehmen auf jeden Fall dazu veranlassen, sich bzgl. der Cookie-Thematik mit dem Datenschutzbeauftragten abzustimmen.

Dabei können technisch notwendige Cookies, die Grundfunktionen wie Seitennavigation, Warenkörbe oder Loginmöglichkeiten bereitstellen, weiterhin ohne Einwilligung eingesetzt werden.

Alle anderen Cookies sollten erst bei einer vorherigen Zustimmung durch den Website-Besucher gesetzt werden. Dabei sollten die Cookies hinsichtlich des Einsatzzwecks und der Gültigkeit (Speicherdauer auf dem Rechner) entsprechend dokumentiert werden.

Eine abschließende Beurteilung sowie die durchzuführenden Maßnahmen sollten auf jeden Fall in enger Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten erfolgen.

Cookie-Handling über externe Diensteanbieter

Mittlerweile haben sich einige Diensteanbieter auf die Cookie-Thematik spezialisiert. Sie bieten das Cookie-Handling als „Software as a Service“ (SaaS) an.

Hat sich ein Unternehmen für den Service entscheiden, ist lediglich ein Script in die Website einzubinden. Beim Diensteanbieter cookiebot.com erfolgt ein regelmäßiger Scan der Website, der innerhalb der Website eingesetzte Cookies ermittelt.

Entsprechend werden diese bei den Hinweismeldungen für den Webseitenbesucher automatisch dokumentiert und entsprechend in der Auswahloption kategorisiert (technisch notwendig, Werbe-Cookie, Statistik-Cookie,…).

Beispiele für aktuelle Cookiehinweise

Wir haben aktuelle Anbieter recherchiert, deren Lösungen für Cookie-Hinweise mit Blick auf die aktuelle Lage einen guten Eindruck machen.

Cookiebot

https://www.cookiebot.com/de/
Eine automatisierte Lösung, die per regelmäßigen Scan der Webseite den Cookiehinweis entsprechend der eingesetzten Lösungen aktualisiert.

Borlabs

https://de.borlabs.io/borlabs-cookie/

Diese Lösung setzt voraus, dass die Website-Betreiber über alle Cookies informiert sind und diese selbstständig konfigurieren.

Consent Management Provider

https://www.consentmanager.de
Eine automatisierte Lösung, die per regelmäßigen Scan der Webseite den Cookie-Hinweis entsprechend der eingesetzten Lösungen aktualisiert.

Weitere Quellen:

eRecht24

https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/11648-eugh-urteil-cookies-einwilligung.html

Händlerbund

https://www.haendlerbund.de/de/news/aktuelles/rechtliches/3144-wichtige-fragen-rund-um-die-cookie-entscheidung-des-eugh

TMG

§ 13 Pflichten des Diensteanbieters

§ 15 Nutzungsdaten

Über den/die Autor*in

Markus Söth

Vom Kaufmann über die Landschaftsarchitektur gestalte ich nun den großen Garten des Internets. Für die VisionConnect GmbH arbeite ich im Webdevelopment Bereich an den Möglichkeiten und Visionen des digitalen Zeitalters. Für Marketing und Innovation bin ich immer zu haben und stehe mit meinen Erfahrungen unseren Kunden bei ihren Projekten zur Seite.
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